Parkstein geht Klimaschutz verstärkt an

Parkstein
15.02.2023 - 10:32 Uhr

Der Marktrat Parkstein traf Entscheidungen zu Windkraft und zum Beitritt eines interessanten kommunalen Netzwerks.

Der Großteil der Fläche des Marktes Parkstein ist für die Errichtung von Windrädern mangels Wind nicht geeignet.

Der Markt Parkstein wird dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord mögliche Windkraftflächen erst dann übermitteln, wenn die eigene Windkraftfachplanung zur Fläche „Eichentratt“ vorliegt. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass Parkstein ansonsten laut Windatlas kaum geeignete Standorte hat. Der Markt Parkstein beteiligt sich ferner am kommunalen "Klimaschutznetzwerk Oberpfalz Nord“. Dem gehören zehn Kommunen aus dem Landkreis Neustadt/WN an. Sie werden fachlich vom Institut für Energietechnik der OTH Amberg-Weiden betreut. Ziel ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf lokaler Ebene. Unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung ist für die Dienstleistungen des Institutes für Energietechnik einen Eigenanteil von 4.250 Euro zu erbringen. Einstimmig beschloss der Marktrat den Beitritt.

Mehr Sitzungsgeld

Gegen die Stimme von Josef Scheidler (CSU) beschloss der Marktrat, das Sitzungsgeld für Fraktionssprecher dem von Marktgemeinderatsmitgliedern gleichzusetzen und somit auf 30 Euro zu erhöhen.

Waldkindergarten

Bürgermeister Reinhard Sollfrank gab bekannt, dass er für die Errichtung des Waldkindergartens eine erneute Tektur abgegeben habe, die aber in der bereits zugegangenen Baugenehmigung berücksichtigt ist. Für den Betrieb des Waldkindergartens steht jetzt noch die Erlaubnis des Kreisjugendamts aus.

Bauanträge

Einstimmig, wenn auch noch vorheriger umfangreicher Aussprache, erteilten die Fraktionen das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Im Koch 1. Grünes Licht gab es ebenfalls für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses in der Schwander Straße 7. Ebenso genehmigt wurden eine Betonmauer als straßenseitige Einfriedung auf einem Baugrundstück und die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „West“.

 
 

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