Weg frei für drei Solarparks bei Parkstein

Parkstein
11.01.2023 - 14:23 Uhr
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Der Marktrat segnet die Vorentwürfe für die Pläne ab. Als nächster Schritt sollen nun Bürger und Fachstellen angehört werden.

Die grau-braun erscheinende Fläche oberhalb sichtbaren Querweges (unterer Bildrand), eingegrenzt vom Wald und dann fortlaufenden Weg (links), der rechts einen sichtbaren "Einschnitt" von einer Grünfläche aufweist, wird zum "Solarpark Am Hardt". Im Hintergrund der Basaltkegel und der Markt Parkstein.

Der Marktrat hat einstimmig den Vorentwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt. Damit die Voraussetzung für die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Theile“, „Solarpark Am Hardt“ und „Solarpark Berghof“ geschaffen. Landschaftsarchitekt Gottfried Blank aus Pfreimd stellte in der Sitzung am Montagabend die Planungen und den weiteren Ablauf des Bauleitverfahrens vor. Der Solarpark Theile umfasst eine Fläche von 4,6 Hektar, Am Hardt 6,9 Hektar und Berghof 1,5 Hektar.

Nach den Aussagen des Architekten sind im 60-seitigen Umweltbericht die Auswirkungen auf die Schutzgüter dargestellt. Bürgermeister Reinhard Sollfrank ergänzte die Erklärungen Blanks mit dem Hinweis, dass seit Beginn der kommunalen Wahlperiode der Ausbau von erneuerbaren Energien auf der Agenda des Markts stehe. Ohne weitere Aussprache billigte das Gremium einstimmig den Vorentwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans. Zugleich legt der Beschluss fest, dass die erste Bürger- und Fachstellenanhörung nach Fertigstellung der Planunterlagen durchzuführen ist.

Zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne erklärte Gottfried Blank, dass für jeden geplanten Solarpark ein eigenes Verfahren notwendig ist. Zur Frage Michael Gleißners (CSU) hinsichtlich der Zeitdauer des Bauleitverfahrens einschließlich des satzungsmäßigen Erlasses der Bebauungspläne, meinte Blank, dass um den 20. Januar die Auslegung der Pläne erfolgen könne. Dann könnten in der darauffolgenden Marktratssitzung die Abwägungen zu eventuellen Einwendungen und zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beschlossen werden. Das bedeute, dass im Mai/Juni die Bebauungspläne als Satzung beschlossen werden könnten, zu deren Wirksamkeit aber noch die Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Landratsamt Neustadt notwendig sei.

Josef Scheidler (CSU), bisher ablehnend gegenüber den Freiflächenphotovoltaikanlagen, erklärte dann seine grundsätzliche Zustimmung zur Bauleitplanung. Es wäre ihm wohl lieber gewesen, wenn sogenannte Agrarphotovoltaikanlagen zur Errichtung kämen, sagte Scheidler. Ausdrücklich verwies er darauf, dass nach dem eigenen Kriterienkatalog des Markts ertragreiche Acker- und Wiesenflächen von der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgenommen sind. Es stehe zweifelsfrei fest, dass die jetzt verplanten Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt werden.

Blank hielt dem entgegen, dass die Bodengüte bei der Ausweisung der Flächen berücksichtigt worden sei. Auf weitere Frage von Scheidler hinsichtlich der Nutzung von landwirtschaftlichen Wegen erklärte der Planer, dass deren Nutzung durch die Landwirte nicht eingeschränkt werde. In aller Kürze deutete der Landschaftsarchitekt an, dass die Stromleitungen von den Trafos zur Netzeinspeisungsstelle „in den Seitenstreifen der Wege“ verlegt würden. Einstimmig billigte der Marktrat für alle drei Freiflächenphotovoltaikanlagen den Vorentwurf des Bebauungsplans und beschloss damit auch die Durchführung der ersten Bürger- und Fachstellenanhörung.

Zuschuss für Basaltschützen

Die Basaltschützen erhalten für den Erwerb eines Lasergewehrs und eines Druckluftkompressors einen Zuschuss von 258,90 Euro. Das entspricht zehn Prozent des Kaufpreises. Diese Zuschusshöhe hatte der Marktrat bereits in früherer Zeit als grundsätzliche Regelung beschlossen. Johannes Kick (SPD), zugleich Schützenmeister, begründete den Erwerb des Lasergewehrs mit der Möglichkeit damit Kinder ab sechs Jahren zum Schießsport locken zu können.

Weitere Zuschüsse

Einstimmig beschloss der Marktrat, aktiven Feuerwehrleuten ab 16 Jahren einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro beim Erwerb von Feuerwehrstiefeln zu gewähren. Ebenfalls einstimmig verlängerte das Gremium den Zeitraum für die erhöhte Zuschussgewährung für Anschaffungen durch den Verein Zeiglhaus. Damit hat der jetzt die Möglichkeit, seine Anschaffungen bis zum 30. Juni 2024 zu tätigen. Bürgermeister Sollfrank sah in der Entscheidung nicht die Schaffung eines Präzedenzfalles. Zugleich zollte der dem Verein Zeiglhaus Respekt für die bisherigen Leistungen.

Markt übernimmt PV-Anlage auf Schuldach

Der Markt übernimmt die PV-Anlage auf dem Dach der Schule. Als Übernahmetag wurde rückwirkend der 1. Januar beschlossen. Zugleich wird der Nutzungsvertrag zwischen dem SolarParkstein und der Gemeinde aufgehoben.

 
 

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