Mehr Rückenwind für die ökologische Energiewende: Diesem Ziel hat sich auch die bayerische Staatsregierung verpflichtet und die Klimaneutralität des Freistaats bis 2040 zum Staatsziel erklärt. In diesem Sinne beraten sogenannte Windkümmerer Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften, die den Bau von Windkraftanlagen unterstützen wollen.
Für die Städte Pressath und Neustadt/WN übernahm ab 1. Juni ein "alter Bekannter" diese Aufgabe: Matthias Rösch von der Weidener Energieagentur "Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz" (ETZ), der früher schon für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pressath tätig war.
Oberpfalz-Nord hängt hinterher
"Die Kosten für diese Beratung trägt der Freistaat", hielt Rösch beim Ortstermin im Dostlerhaus mit dem Pressather Bürgermeister Bernhard Stangl, dessen Amtskollegen Sebastian Dippold aus der Kreisstadt, dem Energiereferenten des dortigen Stadtrats Karl Meier sowie mit dem Pressather Verwaltungsleiter Christian Moller und Vertretern der Pressather Stadtratsfraktionen fest.
1,8 Prozent der bayerischen Landesfläche sollen bis 2032 für Windkraftanlagen verfügbar sein: Dies sieht laut "Windkümmerer" Rösch das Windenergie-Flächenbedarfsgesetz vor. Die Planungsregion Oberpfalz-Nord sei hiervon mit aktuell 0,1 Prozent noch weit entfernt. Inwieweit die von Rösch betreuten Städte Pressath und Neustadt an der Waldnaab zur Aufbesserung dieser Quote beitrügen, bleibe abzuwarten, denn die Gebiete, die sich aufgrund ausreichend hoher "Windhöffigkeit" für eine Windkraftnutzung anböten, seien in beiden Kommunen klein: In Pressath betreffe dies Teile des östlichen Hessenreuther Waldes und ein kleines Terrain beim Eichelberg, in der Kreisstadt einige Landstriche im Norden.
Große Teile der fraglichen Bereiche befänden sich im Besitz der Staatsforsten, für die besondere Bedingungen gälten. Doch sollten die Kommunen auch mit dieser Institution mittelfristig in Flächensicherungsverhandlungen eintreten. Die folgenden Beratungen und Arbeiten des Windkümmerers würden zeigen, inwieweit Kooperationen wie mit den Staatsforsten möglich seien und welche Flächen in eine weitergehende Planung aufgenommen würden.
Auch Eschenbach und Speinshart
Rösch gehört bereits zur "zweiten Generation" der Windkümmerer. Im Rahmen eines ersten derartigen Beratungsprogramms, so der ETZ-Geschäftsführer, habe der Freistaat je ein Windkümmererbüro je Regierungsbezirk eingerichtet, die Dienste des Oberpfälzer "Windkümmerers 1.0" hätten im Landkreis Neustadt Eschenbach, Parkstein, Speinshart und Tännesberg nebst den Bürgerwindparks in Parkstein und Tännesberg genutzt. An die Stelle dieses grobmaschigen Beratungsnetzwerks trat nun das Netz der seit Jahresbeginn amtierenden "Windkümmerer 2.0". In der Planungsregion Nordoberpfalz würden diese vom ETZ gestellt, im Kreis Neustadt beanspruchten 13 Kommunen die Dienstleistungen.
Nachdrücklich bekräftigte der Ingenieur die Notwendigkeit des Windkraft- und Photovoltaikausbaus für die Erreichung der klimapolitischen Ziele, die Sicherung der Energieversorgung und die Stabilisierung der Strompreise. Dieser Ausbau schließe Stromspeicheranlagen zur Abfederung von Schwankungen in der Energieproduktion ein, und natürlich müsse eine landesweite wirksame und flexible Vernetzung der Stromproduktion und -versorgung gewährleistet sein: "Kein Landkreis kann sich zu jeder Stunde selbst versorgen."
Masterplan nötig
Um diese per Gesetz zu Angelegenheiten von "überragendem öffentlichem Interesse" erklärten Ziele zu erreichen, sei freilich ein "Masterplan" für die effiziente Energieverteilung und -speicherung dringend wünschenswert, ergänzten Energiereferent Meier und Martin Schmidt (CSU Pressath). In seinem Referat ging Rösch auch auf die komplexen energiepolitischen Rechtsvorschriften ein, wobei in jüngerer Zeit entbürokratisierende Neuregelungen verabschiedet worden seien. So würden künftig für den Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten Restriktionen des Bundesnaturschutzgesetzes relativiert, die umstrittene bayerische 10-H-Regelung abgeschwächt.
Andererseits stehe aber noch nicht fest, in welchem Umkreis der vom Landesamt für Denkmalpflege aufzulistenden etwa 100 "besonders landschaftsprägenden Denkmale", zu denen eventuell auch der Rauhe Kulm zählen werde, Windkraftanlagen untersagt würden. Im Gespräch sei ein Radius von 15 Kilometern, was aus seiner Sicht jedoch zu weit gehe. Rösch plädierte für einen Radius von drei bis fünf Kilometern.
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