Erhöhung der Gebühren für Pullenreuther Kinderhaus "Steinwaldzwerge"

Pullenreuth
03.08.2022 - 16:31 Uhr
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Über die Gebühren des Pullenreuther Kinderhauses „Steinwaldzwerge“ berieten in der vergangenen Sitzung die Gemeinderäte. Entgegen einer Empfehlung sollen die Gebühren erst ab September 2023 angepasst werden.

Die Gebühren für die Buchungszeiten im Kinderhaus „Steinwaldzwerge“ werden sich ab September 2023 ändern. Das hat der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung beschlossen.

Eine neue Förderung „Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geförderten Kindertageseinrichtung“ wurde bereits im April 2019 eingeführt. Diese Förderung beinhaltet, dass jeder Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren für die gesamte Kindergartenzeit monatlich mit 100 Euro bezuschusst wird.

Die Gemeinde Pullenreuth ist gesetzlich verpflichtet, die Elternbeiträge ab diesem Zeitpunkt um 100 Euro zu reduzieren. Deshalb erhebt sie momentan für keine Buchungszeit der Kindergartenkinder Gebühren über diesem Betrag. Somit haben die Eltern seit April 2019 keine Gebühren an die Gemeinde Pullenreuth entrichtet.

Gestaffelte Erhöhung

Die Abrechnung der vergangenen Jahre ab 2018 sowie die vorläufige Abrechnung des Jahres 2021 zeigen jeweils eine Kostenunterdeckung für das Kinderhaus "Steinwaldzwerge", wie nun in der Gemeinderatssitzung zu erfahren war. Da die Gemeinde eine Stabilisierungshilfe erhalten hat, müssen die Kindergartengebühren umfassend geprüft werden, um mit einer eventuellen Erhöhung weitere Defizite zu vermeiden. Hierbei ergab sich eine Empfehlung, die Kindergartenbeiträge ab dem 1. September 2022 zu erhöhen.

Bei einer Erhöhung der Gebühren über 100 Euro müssten die Eltern, trotz des Zuschusses, die monatliche Differenz an die Gemeinde zahlen. Pullenreuth hätte somit weiterhin Einnahmen, die sich auf die zukünftigen Abrechnungen positiv auswirken würden. Zudem müssen die Gebühren gestaffelt erhöht werden, denn sonst verliert das Kinderhaus die Betriebskostenförderung. Das Gleiche gilt auch für die Kinderkrippe, die Beiträge hierfür wurden seit 2019 nicht mehr erhöht. Die Erhöhung hier ist deshalb niedriger, da die Eltern die Gebühren selbst tragen müssen, außer ihnen wird das staatliche Krippengeld genehmigt. Dieses müssen Eltern selbst beantragen.

Einstimmiges Ok

Die Gemeinderäte in Pullenreuth beschlossen einstimmig, die Beiträge erst ab September 2023 zu erhöhen. Die Kindergartenbeiträge werden ab dem 1. September 2023 auf 120 Euro bei einer Buchungszeit bis fünf Stunden und auf 130 Euro bei einer Buchungszeit bis sechs Stunden festgesetzt. Bei einer Buchungszeit bis sieben Stunden fallen 140 Euro an Gebühren an. Für die Kinderkrippe werden die Beiträge auf 100 Euro (Buchungszeit bis vier Stunden), 110 Euro (bis fünf Stunden), 120 Euro (bis sechs Stunden) und 130 Euro (bis sieben Stunden) Buchungszeit erhöht. Spätestens im Februar 2023 sollen diese Erhöhungen nochmals dahingehend überprüft werden, ob die Anpassungen für die dann folgende Haushaltsplanung ausreichen.

Der zweite Punkt der Tagesordnung, der damit verbundene Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses „Steinwaldzwerge“ der Gemeinde Pullenreuth, war reine Formsache: Einstimmig wurde die Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Diese tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Info:

Gebührenstaffelung für das Kinderhaus

  • Kindergarten: bis fünf Stunden: 120 Euro; bis sechs Stunden: 130 Euro; bis sieben Stunden: 140 Euro
  • Kinderkrippe: bis vier Stunden: 100 Euro; bis fünf Stunden: 110 Euro; bis sechs Stunden: 120 Euro; bis sieben Stunden: 130 Euro
  • Änderung der Gebührensatzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft
 
 

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