Ein böses Erwachen erlebte am Montagvormittag, 5. Juni, ein Amberger, als er bei der Polizei in Sulzbach-Rosenberg zwei Kleinkalibergewehre zur Verwertung beziehungsweise Vernichtung abliefern wollte. Es handelte sich um Waffen aus dem Nachlass seines im Landkreis Amberg-Sulzbach verstorbenen Vaters, vermerkt der Polizeibericht zu deren Herkunft. Zu seiner Überraschung hörte der Mann, dass er zum Führen dieser Waffen einen Waffenschein gebraucht hätte, den er nicht besitzt. "Allein der Transport der Waffen fällt schon unter den Rechtsbegriff des Führens einer Waffe", stellt die Polizei fest und erklärt damit das eingeleitete Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Erben.
Zwar beteuerte der Mann, dass er nicht gewusst habe, dass er die Gewehre nicht transportieren darf, aber Unwissenheit schütze eben nicht in jedem Fall vor einer Strafanzeige. So müsse er sich vorwerfen lassen, vorher nicht beim Landratsamt - der zuständigen Waffenbehörde - oder bei der Polizei nachgefragt zu haben, wie denn mit den Gewehren korrekt umzugehen sei. "Die Waffenbehörde kann Einzelerlaubnisse zum Transport der Waffen aussprechen, in Einzelfällen werden erlaubnispflichtige Waffen auch von der Polizei abgeholt und der Vernichtung zugeführt", schließt der Bericht.
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