Mit einer Vorsorgevollmacht die Frage der Betreuung regeln

Tirschenreuth
30.11.2022 - 10:23 Uhr
Stellvertretender VdK-Kreisvorsitzender Reinhard Schön, Manfred Häfner von der Betreuungsstelle am Landratsamt Tirschenreuth und VdK-Kreisvorsitzender Georg Brand informierten die VdK-Ortsvorsitzenden bei einer Tagung über die Vorsorgevollmacht.

Zu einer Infotagung mit Manfred Häfner von der Betreuungsstelle am Landratsamt Tirschenreuth hatte die VdK-Kreisgeschäftsstelle die Ortsvorsitzenden und die Mitglieder des Kreisvorstands eingeladen. Dabei ging es laut Pressemitteilung vor allem um die Frage, was ist, wenn jemand durch Krankheit oder Unfall vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Dabei gibt es die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung.

Mittels einer Vorsorgevollmacht kann jeder Erwachsene bestimmen, wer im Falle seiner vorübergehenden oder dauerhaften rechtlichen Handlungsunfähigkeit an seiner Stelle entscheiden und unterschreiben darf. Mittels einer Patientenverfügung kann jeder Erwachsene festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen er sich im Falle einer todesnahen Situation noch wünscht oder welche er nicht mehr haben möchte. Eine Betreuungsverfügung dient dazu, festzulegen, welche Person im Falle der Notwendigkeit der Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht zum rechtlichen Vertreter bestimmt werden soll und welche nicht.

Beim Formblatt der Betreuungsstelle des Landratsamtes ist eine solche Betreuungsverfügung bereits in der Vorsorgevollmacht mit enthalten. Nähere Informationen sowie Formblätter und Beratung zu diesen Themen erhalten Interessierte bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Tirschenreuth, Telefon 0 96 31 / 880.

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