Tierquälerei durch Anbindehaltung von Rindern hat die Tierschutzorganisation Peta Mitte April einer ganzen Reihe von Landwirten in Weiden und im Landkreis Neustadt/WN vorgeworfen und eine drei Seiten umfassende Liste mit den Betrieben bei der Weidener Staatsanwaltschaft eingereicht. Peta begründete dies mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen 4K2151/19), das Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertet.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafverfahren jedoch für unwahrscheinlich gehalten, wie Sprecher Wolfgang Voit gegenüber Oberpfalz-Medien gesagt hatte. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Liste entstanden sei, auf der auch Biobetriebe genannt worden seien. Konkrete Vorwürfe fehlten. Die Staatsanwaltschaft wolle daher prüfen, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliege, der ein Ermittlungsverfahren rechtfertige. Peta selbst hatte auf Nachfrage mitgeteilt, die angeblichen Verstöße seien durch anonyme Hinweisgeber über die Peta-Website eingegangen.
Wie die Staatsanwaltschaft nun auf Nachfrage mitteilt, wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, da sich durch die allgemeinen Rechtsausführungen in der Anzeige kein Anfangsverdacht und kein Rückschluss auf eine Strafbarkeit ergeben habe. "Konkretisierende Ausführungen, warum sich gerade die benannten Landwirte – anders als andere Landwirte, die ebenfalls Anbindehaltung praktizieren – strafbar gemacht haben sollten, hätten vollständig gefehlt", schreibt Wolfgang Voit in seiner Antwort an Oberpfalz-Medien.
Das Veterinäramt am Landratsamt Neustadt hatte im April davor gewarnt, Rinderhalter pauschal zu verurteilen. Es gebe Anbindeställe mit mehr Tiergesundheit und Tierwohl durch gute Einzeltierbetreuung als in schlecht geführten Laufställen. Vermutlich wolle Peta mit der Anzeige lediglich "bei der politisch seit langem in Gang gebrachten Abschaffung der Anbindehaltung Dampf machen". Die Organisation habe seit November 2022 Strafanzeigen gegen über 40 Rinderhalter in Bayern und Baden-Württemberg erstattet.
Ganzjähriges Anbinden von Rindern ist seit 2005 in neu gebauten Ställen verboten, in Ausnahmefällen jedoch in älteren Ställen als Übergangsfrist bis 2030 noch erlaubt. In der Nordoberpfalz gibt es noch viele traditionelle Anbindeställe aus früherer Zeit.
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